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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jadschule Dr. Fellmer

1. Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt ihr verbindliche Teilnahme an dem ausgewählten Lehrgang oder Seminar. Die Jagdschule ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, falls durch die Anzahl der Anmeldungen eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht gewährleistet werden kann und ist berechtigt, Kursformen zu ändern, zu splitten, in Form von Blended Learning anzupassen, den theoretischen Unterricht teilweise als online-Learning durchzuführen und den Unterricht zur internen Verwendung und zur Kontrolle der Teilnahme elektronisch zu speichern. Der Gesamtpreis des Lehrgangs ist mit der Anmeldung fällig und kann in zwei Raten gezahlt werden. Die erste Rate in Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Gesamtpreises ist bis spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs auf ein Konto der Jagdschule zu überweisen. Im Gesamtpreis sind Unterbringungs-, Verpflegungs-, Fahrtkosten und Prüfungsgebühren nicht enthalten. Bei Anmeldung zu einem Fortbildungsseminar ist der Gesamtpreis mit der Anmeldung zur Zahlung fällig.

2. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann die teilnehmende Person hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.

3. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen teilnehmenden Personen verursacht werden. Die teilnehmende Person stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen ande­rer teilnehmender Personen oder Dritter für von einer teilnehmenden Person allein verursachter Schäden frei. Die Jagdschule haftet nur für von ihr vor­sätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden. Die Jagdschule schließt die Haftung für von teilnehmenden Personen zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen, Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.

4. Ist der angemeldeten Person die Teilnahme an einem Lehrgang oder Fort­bildungsseminar aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt sie dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn oder 14 Tage vor Beginn des Fortbildungsseminars der Jagdschule durch einge­schriebenen Brief mit, erlässt ihr die Jagdschule 50 % des Lehr­gangs- oder Seminarpreises. Bei nicht fristgerechter Abmeldung hat die angemeldete Person den vereinbarten Gesamtpreis in voller Höhe zu ent­richten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn die angemeldete Person bei fristgerechter Abmeldung eine Ersatzperson benennt, die den Lehrgangs- oder Se­minarpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagd­schule etwaige, von der angemeldeten Person bereits bezahlte Beträge zinsfrei zu­rück.

5. Die teilnehmende Person verpflichtet sich zu einer aktiven und harmoni­schen Zusammenarbeit sowohl mit den Lehrbeauftragten der Jagd­schule, als auch mit den anderen teilnehmenden Personen. Eine stän­dige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Der zur Prüfung notwendige Ausbildungsnachweis kann nur nach Erfüllen der Mindestvorgaben entsprechend der Jägerprüfungsordnung(en) und weitergehender Ausbildungsvorgaben der Jagdschule ausge­stellt werden. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, kann die teilnehmende Person unter Umständen gemäß geltender Jägerprüfungsordnung nicht zur Jägerprüfung zugelassen werden, oder es erlischt bei erfolg­loser Prüfung die Garantie der Jagdschule.

6. Folgende Garantieleistungen gelten für teilnehmende Personen aller Lehrgänge mit Ausnahme des Intensivlehrganges und für Prüfungswiederholer: bei Nichtbestehen der Prüfung erstattet die Jagdschule der teilnehmenden Person die Lehrgangsgebühr abzüglich der tatsächlich für sie verauslagten Sachkosten (Lehrunterlagen, Versicherung, Schießgebühren, Munition u.ä.). Alternativ kann die teilnehmende Person bei Nichtbestehen des schriftlichen oder mündlich/praktischen Teils der Jägerprüfung einmal einen Lehrgang für Prüfungswiederholer oder notwendige Lehrgangsteile des theoretischen Unterrichts in dem nächsten stattfindenden Kurs kostenlos belegen; für praktische Wiederholungsübungen, soweit sie gesondert durchgeführt werden, fällt eine Kostenpauschale an; bei Nichtbestehen der Schießprüfung kann die teilnehmende Person die Ausbildungsteile Waffenhandhabung und Schießausbildung einmal kostenlos in dem nächsten stattfindenden Kurs belegen. In diesem Fall fallen die Schießkosten (Schießgebühren, Munition, Versicherung) an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die lückenlose Teilnahme an allen Unterrichtsstunden und die Teilnahme an allen Prüfungsabschnitten. Der Anspruch auf diese Garantieleistungen ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Prüfungsergebnisses durch die Prüfungsstelle schriftlich mit Einschreiben geltend zu machen und erlischt bei verspäteter Meldung. Kann die teilnehmende Person krankheitsbedingt (ärztliches Attest) den Lehrgang nicht antreten oder muss ihn abbrechen, so kann sie einmal ohne weitere Kosten innerhalb eines Jahres einen Ausweichlehrgang gleichen Typs belegen. Nur die für die teilnehmende Person aufzubringenden Ausgaben (Schießgebühren, Munition, Versicherung) fallen erneut an. Die „Schnupper-Garantie“ ermöglicht der teilnehmenden Person am 5. oder 6. Unterrichtstag ohne Angaben von Gründen den Ausbildungslehrgang zu verlassen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Garantieleistung ist die lückenlose Teilnahme an allen Unterrichtsstunden bis zur Erklärung des Austrittes. Der Austritt aus dem Lehrgang ist dem Schulleiter oder seinem Vertreter persönlich zu erklären und die Austrittserklärung zu unterzeichnen, bzw. per Einschreiben schriftlich mitzuteilen. Der teilnehmenden Person werden in diesem Fall 50% der Lehrgangsgebühr erstattet, abzüglich der für die teilnehmende Person angefallenen Ausgaben (Schießgebühren, Munition, Lehrunterlagen, Versicherung).

7. Die Jagdschule stellt wiederholt die Leistungen der teilnehmenden Person durch Prüfungssimulationen fest. Beurteilt die Jagdschule die Kenntnisse und Fähigkeiten der teilnehmenden Person als unzureichend und rät der teilnehmenden Person von der Teilnahme an der Jägerprüfung ab, entfällt der Garantieanspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühren gemäß Absatz 6 Satz 1, falls die teilnehmende Person dennoch an der Prüfung teilnimmt. Die Garantieleistung gemäß Absatz 6 Satz 2 gilt weiterhin.

8. Bild- und Tonaufzeichnungen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule die teilnehmende Person vom weiteren Unterricht ausschließen.

9. Die teilnehmende Person stimmt der Speicherung ihrer Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung zu.

10. Gerichtsstand ist Wertheim am Main.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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Dr. Gerd Fellmer

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